Allgemeine Geschäftsbedingungen
Test Geschäftsbedingungen
- AGB Labor-Verkauf
- AGB Produkt-Verkauf
- AGB Einkauf
ANTECH™ Diagnostics
Veterinärmedizinische Versandlaboruntersuchungen,
Telemedizin und Konsultationsdienste
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Deutschland)
Gültig ab 27. Januar 2026,
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese "Bedingungen"), welche die Bereitstellung und Nutzung der veterinärmedizinischen Versandlaboruntersuchungen, der Telemedizin und der Beratungsdienste für Kunden in Deutschland und Österreich regeln, sofern nichts anderes in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen einem autorisierten Vertreter der ANTECH™ Lab Germany GmbH ("ANTECH™", "wir", "uns" oder "unser") und Ihnen ("Sie" oder "Kunde") vereinbart wurde. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben diese Bedingungen im Falle eines Konflikts mit anderen Bedingungen in Bezug auf die Bereitstellung unserer Dienstleistungen (wie unten definiert) Vorrang. Mit dem Kauf oder der Inanspruchnahme unserer veterinärmedizinischen Versandlaboruntersuchungen, telemedizinischen und beratenden Dienstleistungen (zusammenfassend als "Dienstleistungen" bezeichnet) erklären Sie sich damit einverstanden, alle hierin enthaltenen Bedingungen und rechtlichen Hinweise zusätzlich zu allen anderen Bedingungen und rechtlichen Hinweisen, die Ihnen von ANTECH™ zur Verfügung gestellt werden, einzuhalten.
Veterinärmedizinische Versandlabortests, Beratungs- und Interpretationsdienste (Dienstleistungen)
ANTECH™ bietet veterinärmedizinische Versandlaboruntersuchungen, Telemedizin und beratende Dienstleistungen auf einer Peer-to-Peer-Basis an. Unsere beratenden Spezialisten haben weder den Vorteil, eine klinische Untersuchung durchzuführen, noch die Möglichkeit, alle relevanten Tests an einem Patienten vorzunehmen. Unsere Spezialisten sind auf die Informationen angewiesen, die ein Tierarzt übermittelt, der die biologischen Proben oder diagnostischen Bilder einreicht oder um Rat fragt. Durch die Bereitstellung von Diagnoseergebnissen, Ratschlägen oder Anleitungen gibt ANTECH™ nicht vor, einen Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln. Die zur Verfügung gestellten Testprotokolle und Interpretationen basieren auf Empfehlungen aus der einschlägigen veterinärmedizinischen oder wissenschaftlichen Literatur und werden nur als allgemeine Richtlinien zur Verfügung gestellt. Diagnose- und Behandlungsentscheidungen liegen in der Verantwortung des behandelnden Tierarztes mit der etablierten Tierarzt-Kunde-Patienten-Beziehung ("TKPB").
Umschlagszeiten
Wir bemühen uns in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, die Ihnen von uns mitgeteilten Bearbeitungszeiten einzuhalten. Alle Durchlaufzeiten basieren auf dem rechtzeitigen Eingang der jeweiligen biologischen Probe oder des digitalen Bildes. Wir werden versuchen, Sie zu informieren, wenn wir biologische Proben oder diagnostische Bilder erhalten, die beschädigt, verunreinigt, unsachgemäß konserviert oder verpackt sind, die unsere Anforderungen an das Probenvolumen nicht erfüllen oder die von einer Qualität sind, die es uns unmöglich macht oder einschränkt, unsere Dienstleistungen in einem akzeptablen Standard oder innerhalb der veröffentlichten Bearbeitungszeiten zu erbringen.
Wir übernehmen das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung einer Probe zum Zeitpunkt der Übergabe der Probe an einen autorisierten Vertreter von ANTECH™. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Proben zu verweigern oder zu widerrufen, die nach unserem Ermessen ein unangemessenes Risiko bei der Handhabung, Verarbeitung oder Analyse darstellen könnten.
Aufbewahrung von Proben, Bildern, Testergebnissen und Berichten
Nach Abschluss der Tests bewahren wir die biologischen Proben routinemäßig wie unten angegeben auf:
Klinische Einreichungen |
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Vollblut | 7 Tage |
Serum/Plasma | 7 Tage |
Urin | 7 Tage |
Objektträger - Hämatologie (einschließlich Wright's gefärbte Urinausstriche) | 7 Tage |
Objektträger - Hämatologie (Nachkontrollen und Pathologieprüfung) | 1 Jahr |
Mikrobiologie - alle Proben | 7 Tage |
Objektträger - Mikrobiologie (Gram-Färbeausstriche) | 7 Tage |
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Pathologie (Zytologie) Einreichungen |
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Biologische Präparate | 7 Tage |
Folien | 90 Tage |
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Pathologie (Histologie) Einreichungen |
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Biologische Präparate (feuchtes Gewebe in Formalin) | 30 Tage |
Blöcke | 18 Monate |
Folien | 180 Tage |
Sofern nicht anders angegeben oder schriftlich von einem autorisierten ANTECH™-Vertreter vereinbart, bewahren wir Kopien aller bei ANTECH™ eingereichten diagnostischen Bilder, aller Testergebnisse oder Analysen biologischer Proben und aller Beratungsberichte für einen Zeitraum von einem (1) Jahr auf.
Nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfrist können wir alle biologischen Proben, Bilder, Ergebnisse, Analysen und Berichte in Übereinstimmung mit unseren internen Aufbewahrungsrichtlinien aufbewahren oder vernichten, und wir können sie für wissenschaftliche Forschung oder unsere eigenen kommerziellen Zwecke auf einer anonymisierten Basis verwenden. Alle biologischen Proben gehen mit der Übergabe an ANTECH™oder einen autorisierten Vertreter von ANTECH™ in das Eigentum von ANTECH™ über. Bitte lesen Sie den Abschnitt Verwendung von Proben und Daten weiter unten für weitere Informationen darüber, wie wir die an ANTECH™ übermittelten Proben, Bilder und Daten verwenden können.
Erbringung von Dienstleistungen und Qualitätssicherung
Wir erbringen alle Dienstleistungen in Übereinstimmung mit unseren Standardbetriebsverfahren und -protokollen, die regelmäßigen Qualitätssicherungsprüfungen unterzogen werden.
Gefährliche Materialien und menschliche Proben
Bei der Einsendung von Proben, die gefährliche Stoffe enthalten, sichern Sie zu und gewährleisten, dass diese Proben in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien verpackt, etikettiert, transportiert und geliefert werden. Wir sind berechtigt, unbenutzte Teile von Proben, bei denen festgestellt oder vermutet wird, dass sie gefährlich sind oder gefährliche Stoffe enthalten, gemäß allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien nach Abschluss der Dienstleistungen an Sie zurückzusenden. Wir akzeptieren oder analysieren keine menschlichen Proben und behalten uns das Recht vor, Proben abzulehnen, die Substanzen enthalten, die wir als gefährlich erachten oder bei denen wir den begründeten Verdacht haben, dass sie gefährlich sind. Wir können Ihnen die angemessenen Kosten für die Rücksendung der Proben in Rechnung stellen.
Richtlinien für die Stornierung von Tests
Alle Tests können vor Eingang in unseren Einrichtungen storniert werden.
Zusätzliche Tests
Alle Zusatztests müssen zusammen mit einem Antrag für den Basistest bestellt werden, um einen Preisnachlass zu erhalten. Wird der Zusatztest nach der Einreichung des Basistests eingereicht, wird für den Zusatztest die reguläre Gebühr für den Einzeltest berechnet.
Befundberichte:
Der Inhalt der Befundberichte richtet sich nach der jeweils gültigen ISO-Norm. Antech Lab vereinbart mit dem Kunden, die Ergebnisse in vereinfachter Weise zu berichten.
Sie erklären Ihre Zustimmung, dass Proben, die nicht bei ANTECH untersucht werden, an externe Unterauftragnehmer weitergeleitet werden dürfen.
Verwendung von Proben und Daten
Sie ermächtigen uns, alle Proben, Bilder und Daten oder Informationen, die sich auf diese Proben und Bilder beziehen, einschließlich aller klinischen Informationen, Diagnoseergebnisse und Daten und Informationen, die in Analysen oder Berichten enthalten sind, die als Teil der Dienste bereitgestellt werden, zu verwenden, vorausgesetzt, dass diese Informationen de-identifiziert und/oder anonymisiert wurden, für wissenschaftliche Forschung oder unsere eigenen Geschäftszwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf interne Forschung und Entwicklung und Offenlegung in öffentlichen Studien.
Datenschutzhinweis:
Alle Untersuchungsergebnisse werden lediglich an den Kunden oder im Falle, dass der Tierhalter Rechnungsempfänger ist oder der Kunde dies ausdrücklich beauftragt, an den Tierhalter versandt.
Weitere Informationen über die Datenschutz- und Datensicherheitspraktiken von ANTECH™ finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter https://www.mars.com/privacy(open in new tab) verfügbar ist.
Preisgestaltung
Die Preise für die Dienstleistungen von ANTECH™ sind in der von ANTECH™ veröffentlichten Preisliste, dem Kostenvoranschlag, dem Bestellformular oder wie anderweitig von Zeit zu Zeit von ANTECH™ mitgeteilt, festgelegt. Die Preise können ohne vorherige Ankündigung für Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Änderung noch nicht angenommen wurden, geändert werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind in den Preisen keine Steuern enthalten. Alle anwendbaren Steuern, einschließlich Mehrwert-, Verkaufs-, Gebrauchs-, Eigentums-, Verbrauchssteuern oder andere Steuern oder Abgaben können hinzugefügt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Kundendienstabteilung von ANTECH™ unter [email protected], um die aktuellen Preise für alle Dienstleistungen zu erfragen.
Zahlungsbedingungen
Alle Gebühren für die bestellten Dienste werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt oder berechnet. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten unsere Preise keine anwendbaren Steuern. Sie stimmen zu, alle Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs-, Eigentums-, Verbrauchs- oder andere Steuern zu zahlen, die sich aus den Dienstleistungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von ANTECH™ basieren.
Für Kunden, die keinen Kredit bei uns oder eine schlechte Kredit- oder Zahlungshistorie haben, ist eine Vorauszahlung erforderlich, es sei denn, in der Rechnung von ANTECH™ ist etwas anderes angegeben. Für Kunden mit genehmigtem Kredit werden die Rechnungen monatlich ausgestellt, wobei die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig ist. Alle Zahlungen sind in Euro (EUR) zu leisten.
Für alle Beträge, die über das Datum der Fälligkeit hinaus geschuldet werden, fallen Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % pro Jahr an, die monatlich zuzüglich des jeweils aktuellen EZB-Basiszinssatzes aufgezinst werden. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht alle fälligen Beträge gezahlt haben oder anderweitig in Verzug sind, können wir zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die uns nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, die Bereitstellung aller Dienste oder den Verkauf von Produkten mit vorheriger Ankündigung aussetzen oder einstellen. Sie sind dafür verantwortlich, uns alle Kosten zu erstatten, die uns im Zusammenhang mit der Eintreibung der von Ihnen geschuldeten Beträge entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren für Inkassobüros, angemessene Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Datenschutz
Der Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer Daten und der Daten Ihrer Kunden ist uns wichtig. Weitere Informationen über die Datenschutz- und Datensicherheitspraktiken von ANTECH™ finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter https://www.mars.com/privacy(open in new tab) verfügbar ist.
Vertraulichkeit
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters von ANTECH™ dürfen Sie keine Preisinformationen oder andere Informationen, die Ihnen von oder im Namen von ANTECH™ auf vertraulicher Basis zur Verfügung gestellt wurden, an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch ein Gerichtsverfahren vorgeschrieben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jede Verletzung dieser Verpflichtung zu einem nicht wiedergutzumachenden und anhaltenden Schaden für ANTECH™ führen wird, für den es möglicherweise keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt, und dass ANTECH™ berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, auf die es Anspruch hat, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Dienstleistungserbringung
ANTECH™ hat die Dienstleistungen termin- und fachgerecht zu erfüllen. Bei Vorliegen eines Fehlers hat ANTECH™ als einzige Verpflichtung und Ihr einziges Rechtsmittel die Dienstleistungen erneut zu erbringen. Darüberhinausgehende Zusagen werden nicht gemacht.
Haftungsbeschränkung
AUSSCHLÜSSE. VORBEHALTLICH DER AUSNAHMEN, DIE IM NACHSTEHENDEN ABSATZ "VOLLE HAFTUNG" AUFGEFÜHRT SIND, HAFTEN ANTECH™ ODER DIE LIZENZGEBER VON ANTECH™ UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN FÜR GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUSTE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS, DATENVERLUSTE ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, DIE SICH AUS DEM VERKAUF ODER DER BEREITSTELLUNG UNSERER DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND, ODER FÜR AUSFÄLLE ODER VERZÖGERUNGEN BEI DER BEREITSTELLUNG SOLCHER DIENSTLEISTUNGEN.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. VORBEHALTLICH DER IM NACHSTEHENDEN ABSATZ "VOLLE HAFTUNG" DARGELEGTEN AUSNAHMEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON ANTECH™ IHNEN GEGENÜBER IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN NICHT DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE DIENSTLEISTUNG, DIE DEN ANSPRUCH AUSLÖST, BEZAHLT HABEN.
WIR ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR DIE ZWECKE, FÜR DIE SIE UNSERE DIENSTE NUTZEN, ODER FÜR DIE ERGEBNISSE, BERICHTE ODER RATSCHLÄGE, DIE WIR IHNEN GEBEN.
VOLLE HAFTUNG. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE, DIE IN DEN ABSCHNITTEN "AUSSCHLÜSSE" UND "HAFTUNGSOBERGRENZE" OBEN AUFGEFÜHRT SIND, GELTEN NICHT FÜR DIE FOLGENDEN SCHÄDEN:
- SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN (KARDINALPFLICHTEN), WOBEI ANTECH™ INSOWEIT NUR FÜR DEN TYPISCHEN UND VORHERSEHBAREN SCHADEN HAFTET, ES SEI DENN, EINER DER ANDEREN IN DIESER KLAUSEL GENANNTEN AUSNAHMEFÄLLE LIEGT VOR.
- SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT, DIE AUF EINEM VERSCHULDEN VON ANTECH™ ODER EINES GESETZLICHEN VERTRETERS ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON ANTECH™ BERUHEN.
- SONSTIGE SCHÄDEN, DIE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES VERHALTEN VON ANTECH™ ODER AUF VORSÄTZLICHES VERHALTEN ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT EINES GESETZLICHEN VERTRETERS ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON ANTECH™ ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
Höhere Gewalt
ANTECH™ haftet nicht für Leistungsausfälle, die durch Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, staatliche Eingriffe oder Embargos, Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Arbeitskräftemangel, Brennstoff-, Energie-, Material- oder Vorratsmangel, Krankheitsausbrüche, Pandemien oder Epidemien, Transportverzögerungen, Lieferverzögerungen durch unsere Lieferanten oder andere Ursachen (unabhängig davon, ob sie den oben genannten ähnlich sind oder nicht), die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verursacht werden oder in irgendeiner Weise entstehen.
Geltendes Recht; Gerichtsstand
Diese Bedingungen und die Dienste unterliegen dem deutschen Recht und sind ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Grundsätze nach diesem auszulegen.
Für alle Gerichtsverfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, sowie für alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten zwischen uns und Ihnen gilt die ausschließliche Gerichtsbarkeit, und Sie erklären sich unwiderruflich mit der Zuständigkeit der Gerichte in Darmstadt einverstanden.
Mitteilungen
Alle Mitteilungen in Bezug auf diese Bedingungen sind zu übermitteln:
ANTECH™ Lab Germany GmbH, Dina-Weißmann-Allee 6, 68519 Viernheim, Deutschland
Zu Händen: Kundenservice
Änderungen dieser Bedingungen
ANTECH™ behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit durch Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen auf dieser Website zu ändern. Sie werden über alle Änderungen dieser Bedingungen spätestens bei Ihrer nächsten Bestellung oder vor dem Erhalt unserer Dienstleistungen nach der Überarbeitung dieser Bedingungen informiert. Ihre fortgesetzte Nutzung unserer Dienste gilt als unwiderrufliche Zustimmung zu diesen Änderungen, wenn Sie unsere Dienste nutzen, nachdem Ihnen die geänderten Bedingungen mitgeteilt wurden, es sei denn, Sie haben den Änderungen ausdrücklich zugestimmt oder ihnen innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprochen. Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprochen haben oder die geänderten Bedingungen nicht einhalten können, müssen Sie die Nutzung unserer Dienste unverzüglich einstellen. Mit Ausnahme von Dienstleistungen, die einem bereits von ANTECH™ bestätigten Auftrag unterliegen, behält sich ANTECH™ das Recht vor, alle oder einzelne Aspekte seiner Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu modifizieren, auszusetzen oder einzustellen.
Fragen
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Rechten und Einschränkungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter den folgenden Adressen oder Nummern:
Telefon: +49 (0) 6204 7890 0, in der Bandansage „3“ auswählen
E-Mail: [email protected]
Post: ANTECH™ Lab Germany GmbH, Dina-Weißmann-Allee 6, 68519 Viernheim, Deutschland
Zu Händen: Kundenservice
Allgemein
Die in diesen Bedingungen dargelegten Bedingungen und alle Dokumente, auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird (zur Veranschaulichung schließen diese die ANTECH™-Zugangsvereinbarung ein, falls zutreffend), stellen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf unsere Dienstleistungen dar und können nicht durch den Nachweis einer früheren Vereinbarung, einer gleichzeitigen mündlichen Vereinbarung oder durch übereinstimmende zusätzliche Bedingungen widersprochen, erläutert oder ergänzt werden. Jede Bestellung, jeder Arbeitsauftrag, jede Annahme oder jedes andere von Ihnen eingereichte Schreiben, das von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen enthält, wird hiermit zurückgewiesen.
Dritte sind nicht berechtigt, eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eine Bestimmung in einem im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ausgestellten Dokument geltend zu machen.
Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten unter diesen Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ANTECH™ abtreten; vorausgesetzt jedoch, dass Sie diese Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ANTECH™ an eine Person oder ein Unternehmen abtreten dürfen, das alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte Ihres Unternehmens erwirbt, vorausgesetzt, dass ein solcher Abtretungsempfänger ANTECH™ eine schriftliche Übernahme aller Verpflichtungen und Haftungen von Ihnen unter diesen Bedingungen zukommen lässt. Diese Bedingungen sind für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen bindend und kommen ihnen zugute.
Sollte ein abtrennbarer Teil dieser Bedingungen rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dieser Teil nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
Das Versäumnis von ANTECH™ zu irgendeinem Zeitpunkt oder zu irgendwelchen Zeitpunkten, die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen, wird in keiner Weise das Recht von ANTECH™ beeinflussen, diese zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, es sei denn, es wird schriftlich darauf verzichtet. ANTECH™ behält sich alle Rechte vor, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (die "Bedingungen") sind die ausschließlichen Bedingungen, die für das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Produkte und Leistungen (wie unten definiert), die von ANTECH bereitgestellt und an SIE geliefert werden, gelten. Andere Verkaufs- und Einkaufsbedingungen (außer den kommerziellen Vertragsbedingungen), insbesondere diejenigen, die in einer Bestellung oder einem anderen von IHNEN zur Verfügung gestellten Formular enthalten sein können) finden keine Anwendung, unabhängig davon, ob sie von ANTECH ausdrücklich abgelehnt wurden oder nicht. Nur diese Bedingungen gelten, auch wenn WIR in Kenntnis anderer Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos erfüllen.
1. DEFINITIONEN. Die Wörter "SIE" und "IHR" beziehen sich auf den "Kunden" und die Wörter "WIR", "UNS", "UNSER" beziehen sich auf ANTECH oder die Rechtsnachfolger als Eigentümer der Geräte, "ANTECH" bezieht sich auf Antech Diagnostics Germany GmbH oder Rechtsnachfolger. WIR und SIE werden auch gemeinsam als die "Parteien" und einzeln als eine "Partei" bezeichnet.
"Vertrag" bedeutet eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, z.B. ein unterzeichnetes Dokument oder eine von ANTECH akzeptierte Bestellung in jeglicher Form, einschließlich per E-Mail, Brief, Fax und/oder Telefon.
Zu den "vertraulichen Informationen" gehören alle Informationen, die ANTECH schriftlich als "VERTRAULICH" bezeichnet, sowie alle anderen Informationen, von denen SIE wissen oder wissen sollten, dass sie von ANTECH als vertraulich betrachtet werden, einschließlich der Bedingungen des Vertrags und einer Bestellung und der damit verbundenen Preise.
"Geräte" bezieht sich auf neue und gebrauchte Instrumente, wie z. B. Chemie-, Blutgas-, Laser-, Ultraschall-, Röntgen-, Telezytologie-, Hämatologie-, Urin-, Kotanalysegeräte, mikroskopische und bildgebende Geräte, Schnelltest-Lesegeräte, und andere klinische Hardware-Analysegeräte, Instrumente und Infusionspumpen, einschließlich aller Ersatzteile, Reparaturen und Dokumentation. Gebrauchte Geräte werden von uns überholt.
"Produkte" umfasst ein Einzelgerät oder eine beliebige Kombination von Geräten, Verbrauchsmaterialien und Software. Ein Produkt, das an ein Netzwerk oder eine Stromquelle angeschlossen ist ("angeschlossene Produkte"), ist ein Produkt Die Produkte tragen gegebenenfalls eine Serien- und/oder Chargenkontrollnummer und ein Verfallsdatum, aus dem sich die Herstellungsgeschichte des Produkts ableiten lässt.
"Bestellung" bedeutet die verbindliche Verpflichtung des Käufers, Produkte oder Dienstleistungen vom Verkäufer zu kaufen.
"Dienstleistungen" sind alle von ANTECH erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Labordienstleistungen, diagnostische Dienstleistungen, Testdienstleistungen, pathologische Dienstleistungen, klinische Dienstleistungen und Beratungsdienstleistungen.
"Software" bezieht sich auf jede von ANTECH bereitgestellte Software, die IHNEN auf nicht-exklusiver Basis lizenziert wird und die nur für die beabsichtigte Nutzung mit und nur auf den Geräten, mit denen sie geliefert wurde, installiert und verwendet werden darf.
"Verbrauchsmaterialien" bezieht sich auf Tests, Reagenzien, Pipettenspitzen, Becher, Kalibrierungsverbrauchsmaterial, Kontrollverbrauchsmaterial, Verbrauchsmaterial für die Inbetriebnahme, Objektträger, und sonstige Verbrauchsmaterialien, die für den normalen Betrieb von Geräten, diagnostischen Tests und zugehörigen Teilen verwendet werden.
"Steuern und Gebühren" umfasst alle Mehrwertsteuern, Veranlagungen, Inspektions- oder Prüfgebühren, Transportkosten, Versandgebühren, Zölle, Ausfuhrbestimmungen, Versicherungen oder sonstige Steuern, Gebühren oder Abgaben jeglicher Art, die gegenwärtig oder in Zukunft von ANTECH oder von einer staatlichen, lokalen oder sonstigen Regierungsbehörde erhoben werden, auf oder in Bezug auf den Verkauf, den Besitz, den Kauf, die Lieferung, den Versand, die Lagerung, die Verarbeitung, die Verwendung oder den Verbrauch eines der unter den Vertrag fallenden Produkte, einschließlich Steuern, Gebühren oder Abgaben, die an den Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte (einzeln oder insgesamt) gemessen werden, jedoch keine Einkommenssteuern.
Alle deutschsprachigen Rechtsbegriffe sind so auszulegen, wie sie nach deutschem Recht zu verstehen sind.
2. DATUM DES INKRAFTTRETENS. Ein Vertrag zwischen den Parteien wird mit dem Datum der Unterzeichnung eines verbindlichen Dokuments oder mit der Annahme einer Bestellung durch ANTECH wirksam ("Datum des Inkrafttretens").
3. VERBRAUCHSMATERIALIEN. Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben werden können, werden direkt von ANTECH an SIE versandt. Wenn Geräte oder Verbrauchsmaterialien nicht mehr verfügbar sind, unabhängig davon, ob dies auf UNSERE Unfähigkeit zurückzuführen ist, Produkte oder Materialien von üblichen Quellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originalhersteller), Subunternehmern oder Lieferanten zu erhalten, oder wenn wir nach UNSEREM alleinigen Ermessen beschließen, die Geräte oder Verbrauchsmaterialien nicht mehr zu produzieren oder zu vertreiben, können WIR diese von Ihnen ausgewählten Geräte oder Verbrauchsmaterialien gegen vernünftigerweise ähnliche oder bessere Geräte oder Verbrauchsmaterialien austauschen.
4. LIEFERUNG, INSPEKTION UND ABNAHME. Die Lieferung von Geräten sowie die Installation und Lieferung von Produkten und Verbrauchsmaterialien ist in den unten aufgeführten Versand- und Bearbeitungsgebühren enthalten. Die Gebrauchsanweisungen für alle Artikel liegen entweder den Sendungen bei oder werden IHNEN als Download zur Verfügung gestellt. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie über die Auswahl und den ordnungsgemäßen und sicheren Gebrauch der Produkte Bescheid wissen. Sofern hierin nichts anderes vorgesehen ist, übernimmt ANTECH keine Verantwortung für Schäden an oder Verlust von Produkten. SIE erklären sich bereit, die Produkte bei Lieferung entgegenzunehmen und eine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen, falls WIR eine solche ausstellen. Nach UNSEREM Ermessen können WIR mündlich, per Fax oder per E-Mail bestätigen, dass SIE die Produkte angenommen haben, und dies hat die gleiche Wirkung wie eine unterzeichnete Produktannahme. SIE sind verpflichtet, das Produkt sofort nach Erhalt zu prüfen, unter der Voraussetzung, dass SIE Behälter, die bei der Ankunft sichtbar beschädigt sind, nicht öffnen und ANTECH und, soweit möglich, den Spediteur unverzüglich schriftlich über den Schaden informieren. Schäden an einem Produkt, die bei einer angemessenen Inspektion entdeckt werden, oder Unstimmigkeiten mit einer Bestellung sind ANTECH innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Fehlerhafte Produkte sind gemäß dem in Abschnitt 7 unten definierten Verfahren für die Rückgabe fehlerhafter Produkte an ANTECH zurückzusenden. Wenn die Anzahl der Produkte nicht der bestellten Menge entspricht oder wenn die Produkte beschädigt sind (nicht während des Transports), müssen SIE ANTECH unverzüglich nach Erhalt und Prüfung des Produkts schriftlich benachrichtigen. Wenn sich herausstellt, dass ANTECH weniger als die bestellte Menge geliefert hat, wird ANTECH die verbleibende Restmenge der bestellten Produkte liefern. ANTECH wird jedes Produkt ersetzen, das zum Zeitpunkt des Versands als beschädigt befunden wird oder wenn es gemäß den Versand- und Bearbeitungsbedingungen von ANTECH geliefert wird. SIE sind verpflichtet, ANTECH bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen beschädigter Produkte gegenüber dem Spediteur, an den ANTECH die Produkte versandt hat, umfassend zu unterstützen. Wenn SIE ANTECH nicht innerhalb der geltenden Frist schriftlich über einen Mangel an den Produkten informieren oder wenn SIE die Produkte für klinische Zwecke verwenden, gelten diese Produkte als von IHNEN angenommen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz, dem Produkthaftungsgesetz oder versteckten Mängeln beruhen. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gegenüber ANTECH zu rügen. Darüber hinaus gilt § 377 Handelsgesetzbuch (HGB). Sollten SIE nach Erhalt der Lieferung Fragen zur Temperatur haben, werden SIE unverzüglich das ANTECH-Kundenservice-Center unter +49 (0) 6204 789 0 222 informieren.
5. BESTELLUNGEN UND ERFÜLLUNG. Wenn WIR die Bestellung annehmen, gilt der Vertrag zwischen den Parteien als abgeschlossen. ANTECH behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Bestellungen unterliegen der Annahme durch UNS und können einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. ANTECH wird die Einzelheiten der Bestellung mündlich, per Fax oder elektronisch bestätigen. ANTECH wird die entsprechenden Rechnungen für solche Bestellungen ausstellen. Eine Verzögerung bei der Ausstellung von Rechnungen durch uns darf nicht dazu führen, dass fällige Beträge verzögert, reduziert oder anderweitig verrechnet werden. Wenn die Bedingungen der Bestellung im Widerspruch zum Vertrag stehen, ist der Vertrag maßgebend, und alle zusätzlichen oder entgegenstehenden Bestimmungen von Ihnen werden ausdrücklich und ohne Vorankündigung abgelehnt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von einem bevollmächtigten ANTECH-Mitarbeiter genehmigt.
6. GEWÄHRLEISTUNG. Die Geräte-Gewährleistung, der Software-Support, die Service-Gewährleistung und die Verbrauchsmaterialien-Gewährleistung (wie jeweils unten definiert) werden hier zusammen als "Gewährleistung" von ANTECH bezeichnet. ANTECH gewährleistet, dass seine Geräte den schriftlichen Spezifikationen von ANTECH entsprechen und für zwölf (12) Monate ab dem Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für gebrauchte Geräte gilt die oben genannte Gewährleistung für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Versanddatum ("Geräte-Gewährleistung"), sofern die Geräte-Gewährleistung nicht im Vertrag eingeschränkt ist.
Software. ANTECH wird die Software für zwölf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung an SIE unterstützen ("Software-Support"). Die Software wird unterstützt, aber nicht gewährleistet. ANTECH stellt IHNEN kostenlos Fehlerbehebungen für die Software zur Verfügung, vorausgesetzt, dass für solche Fehlerbehebungen Arbeitskosten anfallen können. Der Software-Support umfasst nicht die Geräte oder den Support von Geräten oder Software Dritter. ANTECH behält sich alle Rechte an der Software vor. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Die Software ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ANTECH nicht übertragbar. ANTECH kann von Zeit zu Zeit Aktualisierungen der Software anbieten. ANTECH kann die Software nach eigenem Ermessen kostenlos aktualisieren, und wenn ANTECH dies tut und ANTECH sich dafür entscheidet, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden und ermächtigt ANTECH, die Software auf dem Gerät zu aktualisieren ("Software-Support").
Verbrauchsmaterialien. ANTECH gewährleistet, sofern im Vertrag nicht eingeschränkt, dass seine neuen Verbrauchsmaterialien den schriftlichen Spezifikationen von ANTECH entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar für zwölf (12) Monate ab dem Versanddatum oder der auf den Verbrauchsmaterialien oder in der veröffentlichten Dokumentation angegebenen Haltbarkeitsdauer, je nachdem, was kürzer ist, solange SIE sicherstellen, dass die Verbrauchsmaterialien in Übereinstimmung mit den Lagerungs- und Nutzungsanforderungen von ANTECH gewartet werden ("Gewährleistung für Verbrauchsmaterialien").
Dienstleistungen. ANTECH gewährleistet, dass seine Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Erbringung den Industriestandards entsprechen. ANTECH‘s einzige Verpflichtung für Dienstleistungen und IHR einziger Rechtsbehelf bei Verletzung dieser Gewährleistung bei der Erbringung einer Dienstleistung durch ANTECH ist darauf beschränkt, dass ANTECH die Dienstleistung wiederholt ("Dienstleistungs-Gewährleistung").
Der technische Kundendienst von ANTECH steht IHNEN bei Fragen zum Gerät oder dessen Betrieb von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 19 Uhr zur Verfügung. Samstag 10 bis 11 Uhr und 16 bis 17 Uhr. Sonntags und an Feiertagen 10 bis 11 Uhr. Telefon: 06204 789 0 221. SIE verpflichten sich, Probleme mit dem Gerät, der Software, den Produkten oder der Gewährleistung nach bestem Wissen und Gewissen zu lösen, dabei mit ANTECH zu kooperieren und ANTECH beim Sammeln von Daten zu unterstützen und sich nach besten Kräften zu bemühen, genaue und vollständige Daten, Informationen für den Service und die Fehlerbehebung zu liefern. SIE erklären sich damit einverstanden, die Zeichen, Markierungen oder Seriennummern der Geräte nicht zu manipulieren und keine Konfiguration vorzunehmen, die es den Geräten ermöglicht, Verbrauchsmaterialien oder Software von anderen als ANTECH zu verwenden. SIE stellen sicher, dass alle Produkte nur mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht von ordnungsgemäß qualifiziertem und lizenziertem Personal, das von IHNEN beaufsichtigt und geschult wird, verwendet werden. Für Angeschlossene Produkte verpflichtet sich der Kunde zu: (1) eine Breitbandverbindung mit offener Firewall und Netzwerkzugang für den Fernzugriff von ANTECH zu den Geräten zu allen Zeiten, in denen Service benötigt wird, bereitzustellen und aufrechtzuerhalten; andernfalls (i) KÖNNEN SERVICE UND UNTERSTÜTZUNG VON ANTECH VERZÖGERT, BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN, UND (ii) IHNEN KÖNNEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN ENTSTEHEN, (2) alle von ANTECH in angemessener Weise angeforderte Unterstützung bei der Erfassung von Daten aus dem Gerät, der Software und anderen Geräten zu leisten und sich nach besten Kräften zu bemühen, genaue und vollständige Daten, Informationen über den Service und Unterstützung bei der Fehlerbehebung zu liefern, (3) die Anforderungen von Implementierungsrichtlinien, Sicherheitsverfahren oder anderen von ANTECH bereitgestellten Anweisungen zu erfüllen, einschließlich des Zugangs zu handelsüblicher Software und Internet-Browsern, die von ANTECH auf Kosten des Kunden ausgewählt werden und die für den Zugang zu oder die Nutzung von Geräten oder Software-Informationen angemessenerweise erforderlich sind, und (4) die Sicherheit der Angeschlossenen Produkte zu gewährleisten, indem SIE geeignete Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf die Angeschlossenen Produkte und das Abfangen der Kommunikation zwischen ANTECH und dem Angeschlossenen Produkt zu verhindern, einschließlich der Isolierung der Angeschlossenen Produkte von anderen Netzwerken, der Einrichtung von Firewalls, der Verhinderung der Einführung von Malware und Spyware und anderer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Produkte und der Angeschlossenen Produkte.
Gewährleistungsausschlüsse. Die Gewährleistung deckt nicht ab und wird Ihnen in Rechnung gestellt für: (1) Schäden an einem Produkt aufgrund von einem Unfall, Vernachlässigung, Missbrauch (einschließlich der Verwendung des Geräts für einen anderen als den beabsichtigten Zweck), Wasser, Witterungseinflüssen, Hitze, Staub, Sand, Haare, Fell, Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Chemikalien, Schutt, Ursachen im Zusammenhang mit elektrischen Überspannungen, bösartiger Software, Ransomware oder Codes jeglicher Art von einer anderen Quelle als ANTECH, oder Ausfällen oder mit der Nichteinhaltung der von ANTECH empfohlenen routinemäßigen Handhabung, Lagerung, Wartung, Betriebsverfahren, Bedienungsanleitungen und Musterhandhabungsrichtlinien; (2) Schäden am Gerät infolge der Verwendung von Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmitteln oder vom Benutzer austauschbaren Teilen, die nicht von ANTECH für die Verwendung mit dem Gerät vorab genehmigt wurden oder die von einer anderen Person als ANTECH bereitgestellt wurden; (3) Verwendung von zugehörigen Teilen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerkomponenten, Drucker, Software, Netzwerke (LAN oder WAN), und andere Verbrauchsteile; (4) Schäden aufgrund von Änderungen, Modifizierungen oder Wartung durch eine andere Person als ANTECH; (5) abgelaufene Verbrauchsmaterialien; (6) Schäden, die durch IHRE verspätete Benachrichtigung von ANTECH über ein beschädigtes Produkt oder dessen weitere Verwendung verursacht wurden; (7) IHR Versäumnis, angemessene Sorgfalt walten zu lassen oder die Produkte auf eine Art und Weise zu verwenden, die mit Industrie- und Umweltnormen übereinstimmt; und (8) Fälle, in denen das Produkt nicht anderweitig durch die Gewährleistung abgedeckt ist. DIE GEWÄHRLEISTUNG IST EXKLUSIV UND TRITT AUSDRÜCKLICH AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGN. ANTECH ÜBERNIMMT KEINE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND.
7. VERFAHREN ZUR RÜCKGABE DEFEKTER PRODUKTE. Als "defektes Produkt" wird ein Produkt bezeichnet, das nicht der ANTECH-Gewährleistung entspricht. Wenn SIE der Meinung sind, dass ein direkt von ANTECH erworbenes Produkt nicht der Gewährleistung entspricht, sollten SIE ANTECH schriftlich benachrichtigen. Wenn SIE beabsichtigen, ein mangelhaftes Produkt, das im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert wurde, abzulehnen, müssen Sie ANTECH die Gründe dafür schriftlich mitteilen. ANTECH ist nicht verpflichtet, mangelhafte Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, die von nicht autorisierten Vertriebshändlern, Wiederverkäufern, Internet- oder Graumarkterwerben oder aus anderen Quellen als ANTECH gekauft oder erworben wurden.
(a) Defekte Geräte. Wenn Geräte (ausgenommen Verbrauchsmaterialien) bei normaler und ordnungsgemäßer Nutzung und Betriebsumgebung und bei ordnungsgemäßer Wartung (vorbehaltlich normaler Abnutzung) während der Gewährleistungszeit aufgrund von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern nicht den Spezifikationen von ANTECH entsprechen ("mangelhafte Geräte"), wird ANTECH, wenn sich das Gerät als mangelhaft erweist, dieses nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder durch ein neues, gebrauchtes oder überholtes oder wiederaufbereitetes Gerät eines ähnlichen oder besseren
Modells, einer Revision, eines Alters und eines kosmetischen Zustands ersetzen, das frei von solchen Mängeln ist ("Austausch"), ohne dass IHNEN Kosten entstehen. ANTECH übernimmt alle Versandkosten, die bei der Rücksendung und dem Austausch defekter Geräte anfallen. Wenn SIE einen beschleunigten Versand wünschen, wird ANTECH angemessene Anstrengungen unternehmen, um der Bitte nachzukommen, vorausgesetzt, ANTECH stimmt im Voraus zu, den Versand zu beschleunigen. SIE gewähren ANTECH Zugang zu IHREM Standort und dem defekten Gerät, der zur Behebung des Mangels erforderlich ist.
(b) Defekte Verbrauchsmaterialien. Abgelaufene, beschädigte, missbräuchlich verwendete, unsachgemäß gelagerte oder manipulierte Verbrauchsmaterialien können nicht für Ersatz, Erstattung oder Gutschrift zurückgegeben werden und müssen von IHNEN auf IHRE Kosten ordnungsgemäß entsorgt werden. Nach IHRER ordnungsgemäßen Benachrichtigung und Einhaltung des unten beschriebenen Rückgabeverfahrens können Verbrauchsmaterialien, die nicht der Gewährleistung entsprechen, nach IHRER Wahl gemäß § 439 BGB zur Reparatur oder zum Ersatz zurückgegeben werden. Schlägt die Nachbesserung durch ANTECH fehl, können SIE nach Ihrer Wahl den Vertrag gemäß §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB widerrufen, zurücktreten, den Kaufpreis nach § 441 BGB mindern, Schadensersatz nach §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB verlangen. Es gelten die in § 22 des Vertrages festgelegten Haftungsbeschränkungen.
(c) Rückgabeverfahren für mangelhafte Produkte. SIE müssen ANTECH schriftlich oder per Telefon mit einem autorisierten ANTECH-Kundendienstmitarbeiter über ein defektes Produkt informieren. Alle an ANTECH zurückgesandten Geräte müssen entsprechend den Anweisungen von ANTECH und in einem von ANTECH genehmigten Versandkarton verpackt sein. ANTECH ist nicht verpflichtet, unberechtigt zurückgesandte Produkte zu ersetzen, zu reparieren oder zurückzusenden. Jedes zurückgesandte mangelhafte Produkt, das ersetzt wird, geht in das Eigentum von ANTECH über, und SIE müssen alle notwendigen Papiere unterschreiben, um das Eigentum zu übertragen (es sei denn, es war bereits Eigentum von ANTECH, wie es bei den Geräten der Fall ist). Wenn ANTECH sich dafür entscheidet, ein mangelhaftes Produkt zu ersetzen, gelten die Bestimmungen von Absatz (a). Falls zutreffend, wird die Ersatzbestellung in vollen Versandeinheiten erfolgen, wobei die Frachtkosten von ANTECH getragen werden. SIE werden ANTECH den Zugang zu IHREM Standort und dem mangelhaften Gerät gewähren, der zur Behebung des Mangels erforderlich ist. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit sind SIE für die ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte verantwortlich.
8. TRANSPORT, EIGENTUM UND VERLUSTRISIKO. Für Bestellungen, die über autorisierte Dritte gekauft oder von diesen versandt werden, gelten die Richtlinien des Dritten in Bezug auf Transportkosten, und IHR Regress erfolgt ausschließlich über den Dritten. Die tatsächlichen Kosten für von IHNEN angeforderte spezielle oder beschleunigte Versand- und Bearbeitungsmethoden werden IHNEN in Rechnung gestellt und von IHNEN bezahlt. Wenn die Standardversand- und -bearbeitungsgebühren nicht anwendbar sind, gelten die Versandbedingungen für alle Verkäufe ab Werk Incoterms 2020, ab dem von ANTECH angegebenen Standort. Das Eigentum an den Produkten, den Geräten und den Verbrauchsmaterialien sowie das Verlustrisiko gehen mit der Übergabe von ANTECH an den Spediteur für den Versand an SIE oder, falls Standardversand und -abwicklung nicht anwendbar ist, gemäß dem vereinbarten Incoterm auf SIE über. ANTECH behält sich das Recht vor, die von IHNEN bestellten Produkte in Teillieferungen zu liefern, wobei jede Lieferung als separate Transaktion im Rahmen dieser Vereinbarung behandelt wird. ANTECH kann Teillieferungen von Geräten, Produkten oder Verbrauchsmaterialien im Rahmen einer einzigen Bestellung vornehmen, berechnet jedoch keine zusätzlichen Versandgebühren für zusätzliche Lieferungen, die zur Erfüllung der Bestellung erforderlich sind. ANTECH unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um IHNEN die bestellten Produkte mit branchenüblichen Methoden, Kühlmitteln und Spediteuren zu liefern.
9. SOFTWARE. Die Software ist nicht übertragbar. ANTECH behält sich alle Rechte an der Software vor. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Die Software ist nicht übertragbar ohne die ausdrückliche schriftliche, vorherige Zustimmung von ANTECH. Die gesamte Software wird IHNEN auf nicht-exklusiver Basis lizenziert und darf nur für die beabsichtigte Verwendung mit den Geräten und Produkten, mit denen sie geliefert wurde, installiert und verwendet werden. Ohne auf andere Rechte zu verzichten, kann ANTECH eine Softwarelizenz in Übereinstimmung mit Abschnitt 16 kündigen, wenn SIE eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag oder der Lizenz nicht erfüllen.
10. VERLUST, BESCHÄDIGUNG, UNBEFUGTE NUTZUNG. Abgesehen von angemessener Abnutzung und Verlust, Zerstörung oder Schäden, die von UNS oder von Dritten in UNSEREM Auftrag verursacht werden, sind SIE allein für das Risiko des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung der Geräte, der Produkte und der sonstigen Lieferungen verantwortlich, sobald diese an SIE geliefert wurden, selbst aus Gründen, die außerhalb IHRER Kontrolle liegen, oder aus Fällen höherer Gewalt. Wenn beschädigte Geräte, Produkte und andere Lieferungen repariert werden müssen, erklären SIE sich damit einverstanden, UNSERE normalen Tarife für die Reparatur von Schäden zu zahlen. Es ist IHNEN nicht gestattet, Geräte, Produkte oder Lieferungen zu ergänzen, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu verändern, für Wettbewerbsvergleiche zu verwenden, für die Bewertung durch Wettbewerber zur Verfügung zu stellen oder solchen Aktivitäten auszusetzen.
11. STEUERN. SIE sind für alle Steuern und Gebühren verantwortlich. SIE verpflichten sich, alle Steuern und Gebühren unverzüglich zu zahlen
12. ZAHLUNGSVERZUG UND GEBÜHREN; RECHNUNGSSTREITIGKEITEN.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf dem Kontoauszug oder der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, wobei die Rechnungsnummer und die Kundenreferenz anzugeben sind, um die ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen. Wenn SIE in Zahlungsverzug geraten, stellt dies IHR Verschulden dar und ANTECH kann nach eigenem Ermessen Lieferungen einstellen, bis das Konto ausgeglichen ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) berechnen und/oder die Ihnen gewährten Kreditbedingungen ändern und Vorauszahlung auf Bestellungen verlangen. Darüber hinaus kann ANTECH nach IHRER Nichtzahlung trotz Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Wenn ANTECH ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung überfälliger Beträge beauftragt, sind alle Inkassokosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, von IHNEN zu tragen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. ANTECH übernimmt IHNEN gegenüber keine Haftung oder sonstige Verantwortung für Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Darlehen oder Leasingvereinbarungen), die SIE mit dritten Kreditgebern zum Kauf von Produkten von ANTECH getroffen haben. Bei Fragen zur Überweisung von Zahlungen oder schriftlichen Rechnungsbeanstandungen wenden SIE sich bitte an die Debitorenabteilung von ANTECH unter [email protected].(open in new tab)
13. WEITERVERKAUF UND EXPORT; KEIN KONFLIKT. SIE erklären sich damit einverstanden, dass der Kauf der Geräte, der Produkte und des Zubehörs ausschließlich für IHRE Nutzung und Ihren Nutzen für den normalen und gewöhnlichen Gebrauch bestimmt ist, und SIE erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass SIE kein Produkt weiterverkaufen, vertreiben, vermieten, verleasen, verleihen oder an eine Person exportieren dürfen, die Exportbeschränkungen oder Sanktionen unterliegt.
14. WARENZEICHEN. SIE erklären sich damit einverstanden, dass die Warenzeichen und sonstiges geistiges Eigentum von ANTECH das alleinige und ausschließliche Eigentum von ANTECH sind und bleiben, und SIE erklären sich damit einverstanden, nichts zu tun oder einer anderen Partei zu erlauben, etwas zu tun, was mit diesem Eigentum unvereinbar ist, oder das Eigentum von ANTECH an seinen Warenzeichen anzufechten. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, haben SIE keine Rechte, Ansprüche oder Interessen an jeglichem geistigen Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Warenzeichen, Handelsnamen oder Handelsaufmachungen, in Bezug auf die hierunter verkauften Produkte. SIE dürfen keine Produkte manipulieren und keine Warenzeichen, Abzeichen, Markierungen oder Seriennummern entfernen, verdecken oder verändern oder eine Konfiguration vornehmen, die die Herkunft der Produkte identifiziert oder es den Geräten ermöglicht, Verbrauchsmaterialien von anderen als ANTECH zu verwenden.
15. VERTRAULICHE INFORMATIONEN. SIE werden das Bestehen, die Tatsachen, die Bedingungen oder den Umfang dieser Vereinbarung sowie den Inhalt der Verhandlungen, die zu diesem Vertrag geführt haben, Bestellungen oder jegliche Geschäftsgeheimnisse, Verfahren, Techniken, Entwürfe, Know-how oder andere von ANTECH erhaltene vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und nicht an andere Personen oder Organisationen weitergeben, außer an IHRE Mitarbeiter und Auftragnehmer, die davon Kenntnis haben müssen und der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Bestimmungen über die vertraulichen Informationen überdauern den Ablauf oder die Beendigung der Vereinbarung, gelten zusätzlich zu und ersetzen nicht etwaige zuvor zwischen IHNEN und UNS geschlossene Vertraulichkeits-, Nichtstörungs- oder ähnliche Vereinbarungen.
16. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND; VERJÄHRUNG. Der Vertrag und alle auf seiner Grundlage erteilten Einzelbestellungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Grundsätze. SIE und US verzichten ausdrücklich auf die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980) auf den Vertrag. Soweit gesetzlich zulässig, erklären SIE sich damit einverstanden, dass die Gerichtsbarkeit, persönlich oder anderweitig, über SIE und über die Produkte in Bezug auf jede Bestimmung des Vertrages bei den Gerichten in Lampertheim bzw. Darmstadt liegt. Keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus den von ANTECH gelieferten Produkten ergibt oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist, kann von IHNEN mehr als ein (1) Jahr nach Auftreten des Klagegrundes erhoben werden.
17. RECHT ZUR AUFRECHNUNG. IHR Recht, mit IHREN Forderungen gegen Zahlungsansprüche von ANTECH aufzurechnen, ist auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt.
18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. WIR HAFTEN NUR FÜR VORSÄTZLICHES VERHALTEN ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT. DIE HAFTUNG FÜR LEICHTE/EINFACHE FAHRLÄSSIGKEIT IST IN BEZUG AUF DIE AN SIE VERKAUFTEN GERÄTE AUSGESCHLOSSEN UND IM ÜBRIGEN (I) AUF DIE VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN, D.H. SOLCHER PFLICHTEN, DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ZWINGEND ERFORDERLICH SIND UND AUF DIE SIE VERTRAUT HABEN, UND (II) IN DIESEM FALL AUF SOLCHE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE VERTRAGSTYPISCH UND ZUM ZEITPUNKT DER DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS VORHERSEHBAR SIND. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT BEI SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT EINER PERSON; DIES GILT AUCH FÜR DIE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ. SOWEIT DIE HAFTUNG VON ANTECH NACH DIESEM VERTRAG GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESER ZIFFER 22 AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG DER MITARBEITER, GESETZLICHEN VERTRETER UND ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON ANTECH. DIESER VERTRAG IST NICHT SO AUSZULEGEN, ALS BEGRÜNDE SIE IRGENDWELCHE RECHTE GEGENÜBER DRITTEN.
19. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN. SIE und WIR verarbeiten personenbezogene Daten der Unterzeichner des Vertrages und anderer betroffener Personen, um die Aufrechterhaltung der Beziehung und die Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten. Die geltende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung des Vertrags und die von IHNEN und UNS wahrgenommenen berechtigten Interessen. Eine Übermittlung von Daten an Dritte, z. B. an Behörden, erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Personenbezogene Daten werden während der Laufzeit des Vertrags und danach so lange gespeichert, wie es für die Ermittlung möglicher Verbindlichkeiten, die sich aus der Verarbeitung ergeben könnten, erforderlich ist. Unsere aktuelle Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://www.mars.com/privacy-policy-german.(open in new tab)
20. UNVERMEIDBARE VERZÖGERUNG. ANTECH haftet in keiner Weise für den Verlust, die Beschädigung, die Zurückhaltung oder die Verzögerung, die durch Handlungen oder Umstände außerhalb der Kontrolle von ANTECH verursacht werden. Solche Handlungen und Umstände können z.B. Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Aufruhr, Embargo, Epidemie oder Pandemie, Aufstand, höhere Gewalt, zivile oder militärische Behörden, Fälle höherer Gewalt, Erfüllung behördlicher Auflagen oder Anordnungen, Unfälle oder von Ihnen verursachte Verspätungen, Transportmängel oder -verzögerungen sein. Die Leistung von ANTECH gilt während der Dauer der Verspätung als ausgesetzt und verlängert sich um den Zeitraum der Verspätung, und die Liefertermine werden entsprechend verlängert.
BESTELLUNGSBEDINGUNGEN
1. ANWENDBARKEIT. Diese Bedingungen, einschließlich der Bedingungen auf der Vorderseite der Bestellung des Käufers ("Bestellung"), sind Teil der Bestellung und gelten für die gesamte Vereinbarung über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen der Antech Diagnostics Germany GmbH und der Antech Lab Germany GmbH, beide mit Sitz in der Dina-Weißmann-Allee 6, 68519 Viernheim, oder einer ihrer verbundenen Unternehmen (gemäß § 15 AktG) oder Tochtergesellschaften, die in der Bestellung genannt sind ("Käufer") und dem in der Bestellung genannten Lieferanten ("Lieferant"). Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Waren und Dienstleistungen gemäß einer Bestellung des Käufers, es sei denn, die Bestellung bezieht sich auf den Kauf derselben Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Lieferanten sind; in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser schriftlichen Vereinbarung und ersetzen diese Bedingungen. Wird in der Bestellung auf Spezifikationen des Käufers oder auf Arbeitsanweisungen Bezug genommen, so werden diese Dokumente in die Bestellung aufgenommen und haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Bedingungen, es sei denn, der Käufer und der Lieferant haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle anderen Bedingungen des Lieferanten, die durch einen Verweis in einer Bestätigung, einer Rechnung oder anderen Dokumenten oder Formularen des Lieferanten Anwendung finden, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Alle verbindlichen Unterlagen, die die Beziehungen zwischen Käufer und Lieferant regeln, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder es ist gesetzlich vorgeschrieben.
2. AUFTRÄGE. Eine Bestellung ist für die Parteien verbindlich, wenn sie vom Lieferanten innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eingang der Bestellung beim Lieferanten angenommen wird. Lehnt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb der Annahmefrist von fünf (5) Tagen ab, so gilt die Bestellung als angenommen. Innerhalb dieser fünf-(5) tägigen Annahmefrist kann der Käufer die Bestellung jederzeit und kostenlos stornieren, wenn der Lieferant die Bestellung noch nicht angenommen hat. Der Käufer ist berechtigt, eine Bestellung jederzeit schriftlich zu ändern, auch nach der Lieferung, vorausgesetzt, der Käufer erstattet dem Lieferanten alle angemessenen direkten Kosten, die durch eine solche Änderung entstehen. Nach angemessener Benachrichtigung des Lieferanten hat der Käufer das Recht, sein Eigentum, das sich im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Lieferanten befindet, wie z.B. Musterprodukte, Modelle, Beistellungen usw., auf Kosten des Lieferanten zurückzuholen. Alle vom Lieferanten ohne Auftrag des Käufers erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Waren erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Lieferanten. Die Laufzeit der Bestellung ist die auf der Vorderseite angegebene oder, falls nicht angegeben, die Laufzeit der Bestellung, die mit dem Datum der Bestellung beginnt und bis zur Lieferung der letzten im Rahmen der Bestellung gelieferten Waren oder Dienstleistungen andauert.
3. VOLUMEN. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Mindestmenge an Waren oder Dienstleistungen abzunehmen, es sei denn, in der Bestellung ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Prognostizierte Mengen sind für den Käufer nicht verbindlich. Der Lieferant hat den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn es zu Engpässen bei der Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Ressourcen oder Personal kommt, die zur Erfüllung der Bestellung erforderlich sind, und dem Käufer einen Aktionsplan zur Behebung des Mangels vorzulegen.
4. URSPRUNG. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm gelieferten Waren und Dienstleistungen in keiner Weise direkt oder indirekt aus einem Land, einer Person oder einem Unternehmen stammen oder von einem Land, einer Person oder einem Unternehmen geliefert werden, die den Käufer dazu veranlassen würden, gegen US-amerikanische, EU- oder andere anwendbare Wirtschaftssanktionsgesetze zu verstoßen oder mit Sanktionen belegt zu werden. Der Lieferant muss auf schriftliche Anfrage des Käufers alle Informationen zur Verfügung stellen, die es dem Käufer ermöglichen, den Ursprung, den Ort und das Datum der Herstellung der Waren und der zur Herstellung der Waren verwendeten Rohstoffe zu identifizieren, sowie alle anderen Informationen zu den Waren und den zugehörigen Rohstoffen, zusätzlich zu den Serien- oder Chargennummern.
5. LIEFERUNG. Der Lieferant muss dem Käufer die Waren und/oder Dienstleistungen gemäß der Bestellung liefern, einschließlich Menge, Preis, Lieferdatum, Lieferbedingungen, Zeit und Ort. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren müssen den der Bestellung beigefügten oder dem Lieferanten gesondert mitgeteilten und vom Lieferanten akzeptierten oder ohne Beanstandung akzeptierten Spezifikationen oder Arbeitsbeschreibungen entsprechen. Menge, Liefertermin und Ausführungszeit sind wesentliche Bedingungen der Bestellung, und der Zeitpunkt der Lieferung und/oder Ausführung der Bestellung ist von entscheidender Bedeutung. Der Lieferant wird den Käufer schriftlich über jede tatsächliche oder wahrscheinliche Verzögerung bei der Ausführung der Bestellung informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt. Der Lieferant stellt alle Zeichnungen, Anweisungen, Beschreibungen, Lieferungen, Berechnungen, Kontrollzertifikate und Konformitätsbescheinigungen oder Analysen, Zollabfertigungsdokumente und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung, die der Käufer vernünftigerweise verlangt.
6. PRÜFUNG, ABNAHME UND RECHTSMITTEL. Der Käufer hat nach der Lieferung eine angemessene Frist zur Prüfung und Abnahme der Leistungen. Der Käufer kann die gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges auf äußere Beschädigung der Verpackung, richtige Identität und richtige Menge untersuchen und dabei festgestellte Mängel dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. Weitere Mängel, die bei der Eingangskontrolle nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), wird der Käufer dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzeigen. Die Entgegennahme von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer oder die Prüfung oder Nichtprüfung der Waren oder Dienstleistungen (innerhalb des in diesem Abschnitt festgelegten Zeitrahmens) oder die Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen stellt keine Abnahme der Waren oder Dienstleistungen dar und beeinträchtigt nicht das Recht des Käufers, (i) nicht konforme Waren oder Dienstleistungen zurückzuweisen, (ii) Schadensersatz zu verlangen und/oder (iii) andere dem Käufer zustehende Rechtsmittel auszuüben. Der Käufer verzichtet durch die Annahme der Waren oder Dienstleistungen nicht auf eines seiner Rechte oder Rechtsmittel, die sich aus einer Verletzung des Auftrags ergeben. Beanstandete Waren können an den Lieferanten zurückgeschickt oder auf andere Weise auf Kosten des Lieferanten entsorgt werden, und der Lieferant erstattet dem Käufer alle Beträge, die er für die beanstandeten Waren bezahlt hat.
Wenn die gelieferten Waren oder Dienstleistungen eine oder mehrere der Garantien gemäß Abschnitt 13 dieser Bedingungen nicht erfüllen, kann der Käufer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte gemäß den geltenden Gesetzen, der Bestellung oder diesen Bedingungen - die Waren oder Dienstleistungen zurückweisen und nach seiner alleinigen Wahl und auf Kosten des Lieferanten folgende Rechte geltend machen: (a) vom Lieferanten Ersatz oder Reparatur der Waren und/oder Neuerbringung der Dienstleistungen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um sie mit den Gewährleistungen und/oder Garantien in Einklang zu bringen, bzw. verlangen, dass dem Käufer alle für die zurückgewiesenen Waren gezahlten Beträge zurückerstattet werden, und/oder (b) der Käufer kann auf Kosten des Lieferanten Ersatzwaren oder -dienstleistungen beschaffen, und/oder (c) der Käufer kann den Auftrag kündigen oder ändern.
7. RISIKO DES VERLUSTES UND EIGENTUM AN DEN WAREN. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, trägt der Lieferant das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung der Waren, bis die Waren physisch an den vom Käufer angegebenen Lieferort geliefert werden. Der Käufer erwirbt das vollständige Eigentum an den Waren mit der physischen Lieferung der Waren an den vom Käufer angegebenen Lieferort.
8. PREISE UND STEUERN. Die Preise sind wie in der Bestellung angegeben. Die Preise sind fest und verbindlich. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, enthalten die Preise (i) alle Kosten für die Einhaltung der Bedingungen der Bestellung, (ii) alle Steuern, einschließlich Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und andere Steuern, und (iii) Gebühren, Zölle oder andere staatliche Abgaben auf den Verkauf der von der Bestellung erfassten Waren oder Dienstleistungen. Wenn der Käufer zusätzlich zu dem in der Bestellung angegebenen Preis Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit den gekauften Waren oder Dienstleistungen zahlen muss, erstattet der Lieferant dem Käufer diese unverzüglich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
9. FAKTURIERUNG UND ZAHLUNG. Der Lieferant stellt dem Käufer die gemäß der Bestellung fälligen Beträge in Rechnung. Alle Rechnungen des Lieferanten müssen deutlich die Bestellnummer des Käufers und alle anderen Informationen, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann, anzugeben. Sofern in der Bestellung oder einem anderen Handelsdokument oder in diesem Absatz nichts anderes angegeben ist, zahlt der Käufer den Lieferanten innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung oder nach Erhalt der Waren (oder der Erbringung der Dienstleistungen), je nachdem, was später eintritt, oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der durch die geltenden Gesetze vorgeschrieben ist. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Zahlung aller strittigen Beträge nach entsprechender Mitteilung an den Lieferanten zurückzuhalten. Der Käufer hat das Recht, seine Forderungen und die Forderungen seiner verbundenen europäischen Unternehmen und Tochtergesellschaften mit den fälligen Beträgen und Forderungen des Lieferanten zu verrechnen. Wenn der Käufer eine fällige Zahlung an den Lieferanten im Rahmen der Bestellung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Käufer Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht. Die Zinsen nach diesem Abschnitt werden mit 3 % pro Jahr über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet.
10. VERTRAULICHKEIT. Der Lieferant verpflichtet sich, die Bedingungen der Bestellung und alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen, die vom oder im Namen des Käufers offengelegt wurden oder von denen der Lieferant auf andere Weise im Zusammenhang mit der Bestellung oder deren Ausführung Kenntnis erlangt hat, für die gesetzlich zulässige Höchstdauer oder 10 Jahre nach Ablauf oder Beendigung der Bestellung, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, vertraulich zu behandeln. Der Lieferant wird diese Informationen nur für die Ausführung der Bestellung verwenden und sie nicht weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und auch dann nur nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers. Der Lieferant ist für jede unbefugte Offenlegung von vertraulichen oder geschützten Informationen des Käufers durch den Lieferanten, seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer verantwortlich. Bei Beendigung oder Ablauf der Bestellung gibt der Lieferant dem Käufer unverzüglich alle Informationen, Dokumente und Materialien zurück, die er vom oder im Namen des Käufers erhalten hat, einschließlich aller elektronischen Daten, es sei denn, der Lieferant ist nach geltendem Recht verpflichtet, eine Kopie aufzubewahren. Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie: (a) vom Lieferanten rechtmäßig und ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten wurden; (b) vom Lieferanten unabhängig entwickelt wurden, ohne die Hilfe, Anwendung oder Verwendung von vertraulichen oder geschützten Informationen des Käufers; oder (c) bei Erhalt öffentlich zugänglich waren oder später ohne Verschulden des Lieferanten öffentlich zugänglich wurden.
11. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN UND MATERIALIEN. Alle Materialien, einschließlich Zeichnungen, Spezifikationen und anderer Dokumente sowie Formen, Farbstoffe, Werkzeuge, Ausrüstungen, Muster, Rezepte, Software, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Entwürfe, Patente, Warenzeichen oder andere geistige Eigentumsrechte mit ähnlicher Wirkung, die vom Käufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für die Verwendung durch den Lieferanten im Rahmen der Bestellung bestimmt. Der Lieferant (i) hat keine Rechte an den Materialien oder ein Interesse daran, außer in dem Umfang, der für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist, (ii) ist dafür verantwortlich, die Materialien in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, vorbehaltlich normaler Abnutzung, (iii) wird die vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien weder ganz noch teilweise zurückentwickeln, disassemblieren, dekonstruieren, untersuchen oder dekompilieren, es sei denn, das geltende Recht sieht etwas anderes vor, und (iv) muss die Materialien nach Abschluss (oder früherer Stornierung oder Beendigung) der Bestellung auf Verlangen des Käufers unverzüglich vernichten oder zurückgeben.
12. EIGENTUM AN ERFINDUNGEN UND URHEBERSCHAFT. Alle Waren, Materialien, Liefergegenstände, Arbeitsprodukte oder Dienstleistungen, die Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums sein können (unabhängig davon, ob sie eintragungsfähig sind oder nicht), die im Rahmen des Auftrags erdacht, in die Praxis umgesetzt oder anderweitig hergestellt, geschaffen oder erfunden werden und (a) auf Informationen, Materialien oder Daten des Käufers beruhen oder aus diesen hervorgehen oder
(b) die im Rahmen des Auftrags für den Käufer entwickelt wurden, sind ausschließliches Eigentum des Käufers.
Soweit Rechte an geistigem Eigentum im Rahmen der Ausführung der Bestellung entstehen, erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer alle Rechte, Titel und Interessen an solchen Rechten an geistigem Eigentum zu übertragen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, diese Rechte herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu behalten, zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zu vertreiben, zu reproduzieren, darzustellen, zu arrangieren und zu übersetzen, und zwar mit allen Mitteln und Medien, in welcher Form auch immer, für welche Tätigkeit auch immer und unabhängig davon, ob diese Rechte bekannt oder unbekannt sind, bestehen oder in Zukunft bestehen werden) an den gekauften Waren, Materialien, Leistungen, Arbeitsergebnissen und Dienstleistungen und verzichtet unwiderruflich – soweit gesetzlich zulässig – auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte, die sich in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke ergeben, und zwar in allen Fällen ohne zusätzliche Vergütung, da die Vergütung des Lieferanten für diese Abtretung und diesen Verzicht im Preis der Bestellung enthalten ist. Ist eine solche Abtretung nach geltendem Recht nicht möglich, erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer eine ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare, weltweite, voll bezahlte Lizenz mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen zu gewähren, um die betreffenden Rechte an geistigem Eigentum herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, aufzubewahren, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben, zu vervielfältigen, darzustellen, anzupassen, zu übersetzen und zu arrangieren (unter Verwendung beliebiger Mittel und Medien, in beliebiger Form, für beliebige Aktivitäten), unabhängig davon, ob diese Rechte bekannt oder unbekannt, existent oder zukünftig sind. Der Käufer hat für diese Lizenz keine zusätzliche Vergütung zu zahlen, da die Vergütung des Lieferanten für diese Lizenz im Preis der Bestellung enthalten ist.
Wenn es für den Käufer erforderlich ist, geistige Eigentumsrechte zu nutzen oder zu verwerten, erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer und seinen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare, weltweite, voll bezahlte Lizenz mit dem Recht auf Unterlizenzierung zu gewähren, um herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, aufzubewahren, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben, zu vervielfältigen, darzustellen, zu adaptieren, zu übersetzen und zu arrangieren (unter Verwendung jeglicher Mittel und Medien, in jeglicher Form und für jegliche Aktivität), die bereits bestehenden geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten an den Waren, Materialien, Liefergegenständen, Arbeitsergebnissen und Dienstleistungen. Der Käufer hat für eine solche Lizenz keine zusätzliche Vergütung zu zahlen, da die Vergütung des Lieferanten für eine solche Lizenz im Preis der Bestellung enthalten ist. Mit Ausnahme der vorstehenden Bestimmungen verbleiben alle bereits bestehenden Rechte an geistigem Eigentum einer Partei im Eigentum dieser Partei.
Nichts in diesen Bedingungen oder der Bestellung gewährt dem Lieferanten irgendwelche ausdrücklichen oder implizite Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Informationen, Materialien oder geistigen Eigentumsrechte des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften, außer für die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus der Bestellung.
13. GARANTIEN. Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen und unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte garantiert i.S.v. §444 BGB der Lieferant, dass:
(a) Die gelieferten Waren (sowie deren Herstellung, Verpackung, Lagerung, Handhabung, Transport und Lieferung, soweit sie in der Bestellung enthalten sind) werden: (i) allen anwendbaren Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Normen des Landes/der Länder der Herstellung und der Lieferung entsprechen, (ii) den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern, den dem Lieferanten mitgeteilten Sicherheits- und anderen Anforderungen des Käufers oder anderen Beschreibungen, die in der Bestellung enthalten sind oder vom Käufer zur Verfügung gestellt oder genehmigt wurden, entsprechen, (iii) von zufriedenstellender Qualität, von gutem Material und guter Verarbeitung und frei von Mängeln, Pfandrechten, Abgaben oder anderen Belastungen sind, (iv) keine Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzen und (v) für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
(b) Die erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen werden (i) professionell und fachmännisch und mit aller angemessenen Sorgfalt und Geschicklichkeit, (ii) in Übereinstimmung mit der besten Industriepraxis, (iii) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln, Vorschriften, Codes, (iv) in Übereinstimmung mit der Bestellung und allen dem Lieferanten mitgeteilten Sicherheits- und anderen Anforderungen des Käufers ausgeführt und (v) verletzen keine Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte.
(c) Der Lieferant wird:
(i) die Waren liefern und die Dienstleistungen zu den in der Bestellung genannten Liefer- und Leistungsterminen zu erbringen; und sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders angegeben, werden die Waren verzollt geliefert (DDP), Incoterms® 2020.
(ii) auf eigene Kosten alle gesetzlich vorgeschriebenen oder branchenüblichen Umwelt- und Sicherheitsvorkehrungen und -programme im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuleiten, aufrechterhalten und überwachen und alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten.
(iii) auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder sonstigen Zulassungen einholen und aufrechterhalten und alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen machen, um die Waren oder Dienstleistungen bereitzustellen.
(iv) auf eigene Kosten alle Arbeitskräfte, Materialien, Maschinen, Ausrüstungen, Werkzeuge, Transportmittel und sonstigen Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, die für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung und Fertigstellung des Auftrags erforderlich sind, sofern im Auftrag nichts anderes vorgesehen ist.
(v) allein verantwortlich für alle Methoden und Verfahren zur Lieferung und Koordinierung aller Teile der Waren oder Dienstleistungen sein, sofern in der Bestellung nichts anderes vorgesehen ist.
(vi) die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße und sichere Handhabung, den Transport und die Entsorgung aller Materialien, Stoffe und Chemikalien, die der Lieferant oder ein Unterauftragnehmer auf das Gelände des Käufers bringt, übernehmen, sowie für die daraus entstehenden Abfälle.
(vii) alle Anforderungen und Unterlagen für Zertifizierungen, die der Käufer für die Waren verlangen kann, erfüllen, so dass die Waren für die Zertifizierungsstellen, die für solche Zertifizierungen zuständig sind, akzeptabel sind.
(Viii) Mitarbeiter, Vertreter und sonstiges Personal des Lieferanten, das Dienstleistungen erbringt, auf Verlangen des Käufers vom Gelände des Käufers entfernen; und
(ix) alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.
(d) Das Personal des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer, das Dienstleistungen erbringt, ist berechtigt, in dem Land zu arbeiten, in dem es diese Dienstleistungen erbringt, und nach bestem Wissen des Lieferanten ist es diesem Personal nicht vertraglich oder anderweitig untersagt, diese Dienstleistungen für den Käufer zu erbringen.
(e) Das Personal des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer bleibt während der Erbringung der Dienstleistungen jederzeit Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer des Lieferanten. Keine der Leistungen, die der Käufer den Mitarbeitern des Käufers gewährt, stehen den Mitarbeitern, Vertretern oder Unterauftragnehmern des Lieferanten (einschließlich der verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften des Lieferanten) zur Verfügung.
(f) Der Käufer und der Lieferant sind unabhängige Vertragspartner. Die Bestellung begründet keine Partnerschaft, kein Joint-Venture und keine juristische Person, keine Agentur und keinen Arbeitsvertrag.
(g) Keine Bestimmung dieser Bestellung ist so auszulegen, dass ein gemeinsames Arbeitgeberverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Käufer entsteht. Das Personal des Lieferanten, das im Rahmen dieses Auftrags Dienstleistungen erbringt, untersteht der alleinigen und ausschließlichen Kontrolle, Überwachung und Leitung des Lieferanten. Der Lieferant legt die Beschäftigungsbedingungen für sein jeweiliges Personal in Übereinstimmung mit seinen üblichen Praktiken fest, einschließlich der Einstellung und Entlassung, der Zahlung der Vergütung und anderer Leistungen für dieses Personal, einschließlich Gehalt, Kranken-, Unfall- und Arbeiterunfallversicherung sowie aller Steuern und Beiträge, die ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Personal zu zahlen hat. Keine Handlung oder Unterlassung des Lieferanten darf so ausgelegt werden, dass sie den Käufer zu einem gemeinsamen Arbeitgeber macht oder macht.
14. DATENSCHUTZ. Keine der Parteien beabsichtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Bestellung weiterzugeben oder zu übertragen, abgesehen von der zufälligen und begrenzten Menge an personenbezogenen Daten, die zur angemessenen Verwaltung und Erfüllung der Bedingungen der Bestellung erforderlich sind. Der Lieferant und seine Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz einhalten und dürfen den Käufer nicht gegen diese Gesetze oder Vorschriften verstoßen lassen. Der Lieferant darf personenbezogene Daten des Käufers oder seiner Mitarbeiter nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte weitergeben. Die Mars-Datenverarbeitungsrichtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die unter https://www.mars.com/privacy-policy-german(open in new tab) abrufbar ist, kann als Checkliste zur Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen verwendet werden, und der Lieferant ist verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Soweit die Erfüllung der Bestellung eine weitere Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, schließen Käufer und Lieferant diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung ab.
15. ANTI-KORRUPTION. Der Lieferant darf weder direkt noch indirekt in Verbindung mit Aktivitäten im Rahmen oder im Zusammenhang mit einer Bestellung des Käufers:
(a) gegen geltende Gesetze verstoßen, die Bestechung oder Korruption verbieten oder unter Strafe stellen; (b) einem Regierungsbeamten, einem Funktionär einer politischen Partei, einem Kandidaten für ein politisches Amt oder einer politischen Partei oder einer Privatperson (d.h. einer Person, die nicht der Regierung angehört) irgendetwas von Wert (einschließlich Geld) anbieten, zahlen, versprechen, geben oder zur Zahlung oder Übergabe ermächtigen, um eine Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen oder einen anderen unzulässigen Vorteil zu erlangen oder zu behalten, um Geschäfte mit dem Käufer oder für den Käufer zu erhalten. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer unverzüglich alle Anfragen oder Forderungen nach unangemessenen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu melden, die er im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung erhält oder anbietet.
16. VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er (und seine Subunternehmer, Vertreter und andere Personen, die in seinem Namen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Waren handeln) den Verhaltenskodex für Lieferanten von Mars in seiner jeweils aktuellen Fassung unter https://www.mars.com/about/policies-and-practices/supplier-code-of-conduct(open in new tab) einhält und jederzeit einhalten wird.
17. HAFTUNG. Der Lieferant haftet für alle Arten von Schäden oder Verlusten des Käufers oder einer Tochtergesellschaft des Käufers, die vorsätzlich oder fahrlässig durch eine Verletzung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus der Bestellung durch den Lieferanten oder einen seiner Vertreter oder Subunternehmer verursacht werden. Darüber hinaus ist der Lieferant für alle Kosten und Rechtsfolgen, die sich aus einer Reparatur, einem Rückruf von Fertigprodukten (die fehlerhafte oder angeblich fehlerhafte Waren enthalten), einem Ersatz oder zusätzlichen Dienstleistungen, einschließlich Transport, ergeben, verantwortlich und erstattet diese dem Käufer.
18. FREISTELLUNG. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Eigentümer, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter von jeglicher Haftung, Forderung, Verlust, Schaden, Geldstrafe, Strafe, Kosten, Ausgaben, Urteilen und Vergleichen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich jeglicher Forderungen, Klagen, Haftung oder Ansprüche von verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften des Käufers oder von Dritten, soweit sie sich ergeben aus
(a) jeder Ware oder Dienstleistung, die nicht den in Klausel 13 (a) bzw. 13 (b) genannten Anforderungen entspricht; (b) jede angebliche oder tatsächliche, unmittelbare oder mittelbare Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Eigentumsrechten, die sich aus dem Kauf, der Nutzung oder dem Verkauf der vom Lieferanten gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben.
(c) Leckagen oder Verschütten von Materialien, Stoffen oder Chemikalien, die durch Verschulden des Lieferanten während des Transports oder der Lieferung an den Käufer oder auf dem Gelände des Käufers entstanden sind; (d) Verstöße des Lieferanten gegen eine in der Bestellung enthaltene Bedingung oder Garantie; und/oder (e) fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen oder vorsätzliches Fehlverhalten des Lieferanten, seiner verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Subunternehmer, Angestellten, Agenten, Vertreter und aller Personen, die im Rahmen der Bestellung Dienstleistungen erbringen.
19. VERSICHERUNG. Während der gesamten Laufzeit der Bestellung und bis mindestens 6 Monate nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums der im Rahmen der Bestellung an den Käufer gelieferten Waren wird der Lieferant eine angemessene Versicherungspolice bei einem erstklassigen, international anerkannten Versicherungsanbieter abschließen und aufrechterhalten, um jegliche Haftung zu decken, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten im Zusammenhang mit der Bestellung ergibt, einschließlich der Deckung für das Land, in dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, verkauft oder erbracht werden, einschließlich mindestens, für gekaufte Waren, Betriebs- und Produkthaftpflicht mit einer Mindesthöchstsumme von 5 Mio. €, die Schäden jeglicher Art oder Verletzungen von Personen, materiellen und immateriellen Vermögenswerten und Rückrufkosten abdeckt, und, für Dienstleistungen, einschließlich mindestens Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöchstsumme von 2 Mio. €, Berufshaftpflichtversicherung (falls zutreffend) mit einer Mindesthöchstsumme von 1 Mio. €; und eine Sachhaftpflichtversicherung (alle Risiken) zum vollen Wiederbeschaffungswert. Auf Verlangen hat der Lieferant dem Käufer Kopien seiner Versicherungsbescheinigung(en) vorzulegen.
20. PRÜFUNG. Wenn es angemessenerweise erforderlich ist, um die Einhaltung der Bestellung durch den Lieferanten festzustellen, hat der Käufer das Recht, die Aufzeichnungen und Einrichtungen des Lieferanten und seiner Beauftragten, Vertreter und Unterauftragnehmer (sofern dies gemäß der entsprechenden Untervereinbarung mit einem solchen Unterauftragnehmer zulässig ist), die zur Ausführung der Bestellung oder in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, zu prüfen und zu untersuchen. Dieses Recht unterliegt einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung. Der Lieferant gewährt dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten, der das Audit oder die Inspektion durchführt, angemessene Unterstützung, einschließlich des Zugangs zu Gebäuden, geeignetem Personal und Arbeitsraum, Aufzeichnungen und dem gesamten Produktionsprozess. Die Durchführung eines Audits/einer Inspektion durch den Käufer oder das Unterlassen eines Audits/einer Inspektion entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen.
21. HÖHERE GEWALT. Unter der Voraussetzung, dass eine Partei die andere unverzüglich schriftlich benachrichtigt, haftet keine Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung, soweit diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, d.h. auf ein externes, unvorhersehbares Ereignis, das sich der Kontrolle der Partei entzieht und sie daran hindert, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen, wie z. B. Feuer, Überschwemmungen, Epidemien und Pandemien. Der Käufer und der Lieferant sind sich darüber einig, dass Transportprobleme, Krankheit, Streiks, Rohstoffmangel, Ausrüstungsausfälle, Ausfälle von informationstechnischen Systemen, Cyberangriffe Dritter, Vertragsbruch durch vom Lieferanten beauftragte Dritte oder eine Stagnation der Geschäftstätigkeit des Lieferanten nicht als Ereignisse höherer Gewalt gelten. Der Käufer ist berechtigt, die Bestellung kostenlos zu kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage andauert oder voraussichtlich andauern wird und der Lieferant nicht in der Lage war, die Bestellung zu erfüllen. Der Lieferant hat den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Verfügbarkeit der Waren oder Dienstleistungen und/oder die Fähigkeit des Lieferanten, seine Verpflichtungen aus der Bestellung zu erfüllen, beeinträchtigt.
22. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN. Keine der Parteien wird ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentliche Erklärungen, Werbung, Pressemitteilungen oder sonstige Mitteilungen an Dritte über den Auftrag oder seinen Gegenstand abgeben. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, Erklärungen oder Verhaltensweisen zu vermeiden, die den guten Ruf der anderen Partei beeinträchtigen könnten.
23. ÖFFENTLICHKEIT. Der Lieferant und sein Personal werden unter keinen Umständen die Namen, Marken, Logos, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen (ob eingetragen oder nicht) des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften verwenden und ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers in keiner Weise (schriftlich, mündlich oder bildlich) für seine Verbindung mit dem Käufer oder seinen verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften werben, diese bekannt machen oder anderweitig offenlegen.
24. KRISENMANAGEMENT. Eine "Krise" ist eine Situation, die wie folgt definiert ist: eine schwerwiegende, oft unerwartete Unterbrechung der Geschäftskontinuität und/oder ein hohes Maß an Ungewissheit in Bezug auf den Verlauf der Ereignisse und/oder das Risiko, dass Medien und/oder Behörden eingeschaltet werden, was eine Bedrohung für Menschen (Verbraucher des Käufers, lokale Gemeinschaften, Mitarbeiter des Käufers und/oder Dritte), die Umwelt und/oder das Geschäft des Käufers (finanzielle Situation, Schlüsselaktivitäten, Geschäftssysteme, Ruf des Lieferanten, eines Teils des Lieferanten und/oder einer Marke) darstellt. Wenn die Situation diese Kriterien erfüllt, muss der Lieferant den Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 4 Stunden nach Eintritt des Ereignisses, benachrichtigen. Eine Krise löst wahrscheinlich eine sofortige Reaktion und koordinierte Maßnahmen der Geschäftsteams in einer Notfallsituation aus. Kommunikation ist daher unerlässlich. Sofern nicht durch geltende Gesetze vorgeschrieben, darf der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine öffentlichen Erklärungen, Mitteilungen oder Pressemitteilungen, einschließlich sozialer Medien, abgeben, die sich auf die Bestellung oder seine Beziehung zum Käufer, seine Waren oder die für den Käufer erbrachten Dienstleistungen beziehen.
25. VERZICHT. Das Versäumnis oder die Verzögerung des Käufers bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels in Bezug auf den Auftrag bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel. Ein solcher Verzicht bedarf der Schriftform und der Unterschrift des Käufers.
26. ABTRETUNG UND UNTERAUFTRAGSVERGABE. Der Lieferant darf seine Rechte und Pflichten aus der Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten, übertragen oder Unteraufträge vergeben. Eine genehmigte Untervergabe, Übertragung oder Abtretung entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen aus der Bestellung. Der Käufer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus der Bestellung ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft des Käufers abzutreten oder zu übertragen, und der Lieferant gibt hiermit seine Zustimmung zu einer solchen Abtretung oder Übertragung.
27. TRENNBARKEIT. Sollte eine abtrennbare Bestimmung des Auftrags oder dieser Bedingungen von einem Gericht ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrags oder dieser Bedingungen, die alle in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.
28. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Der Auftrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Auftrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Darmstadt, Deutschland, für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.
29. AUSSCHLUSS VON KONVENTIONEN. Die folgenden internationalen Übereinkommen finden auf den Auftrag KEINE Anwendung: (i) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und (ii) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf, das am 14. Juni 1974 in New York geschlossen wurde, sowie das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf, das am 11. April 1980 in Wien geschlossen wurde.
30. MEHRFACHE HAFTUNG. Alle Verpflichtungen des Käufers im Rahmen dieser Bedingungen sind gesamtschuldnerisch; in keinem Fall haftet ein verbundenes Unternehmen des Käufers für die Verpflichtungen oder Leistungen eines anderen verbundenen Unternehmens des Käufers.
31. ÜBERLEBEN. Die Rechte und Pflichten in den Abschnitten 1, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 22, 23, 26, 27, 28, 29 und 30 dieser Bedingungen überdauern die Beendigung oder das Auslaufen des Auftrags aus irgendeinem Grund.
Februar 2025